Warum Stefan Wolk für zwei Spiele gesperrt wurde

Foto: HEIMSPIEL.media / Stefan Großmann
Für zwei Pflichtspiele ist Stefan Wolk vom Sportgericht des Norddeutschen Fußball-Verbandes gesperrt worden. Der Mittelfeldspieler des Lüneburger SK Hansa hatte in der Nachspielzeit der Partie Hamburger SV II gegen LSK nach einer angeblichen Tätlichkeit die rote Karte gesehen.
Eigentlich gibt es nach einer Tätlichkeit mehr als zwei Wochen Sperre. Doch das Sportgericht unter Vorsitz Uwe Dittmer kam nach Lektüre des Schiedsrichter-Berichtes, Video-Analyse sowie Anhörung des LSK und des HSV-Spielers Gentrit Limani zu dem Urteil, dass es sich nur um unsportliches Verhalten Wolks gehandelt habe. Strafmildernd kam dem Polizisten Stefan Wolk zugute, dass er bisher “nicht einschlägig vorbelastet” sei.
Hier ist der Bericht des Schiedsrichters und die Urteilsbegründung des Sportgerichts.
In der Sportrechtssache Tätlichkeit für den Spieler Stefan Wolk Lüneburger Sport-Klub Hansa von 2008 e.V. in dem Meisterschaftsspiel der Regionalliga Nord zwischen Hamburger SV II (U23) gegen Lüneburger SK Hansa am 04.12.2019 hat das NFV-Sportgericht Herren des Norddeutschen Fußball-Verbandes (NFV) nach § 21 RuVO im schriftlichen Verfahren am 05.12.2019 in der Besetzung:
Uwe Dittmer
Peter Bartsch
Corina Behrens
folgende Entscheidung getroffen:
1. Der Spieler Stefan Wolk wird wegen Tätlichkeit gem. § 8, Abs. 1 a) RuVO mit einer Sperre von 2 Meisterschaftsspielen der Regionalliga Nord belegt.
2. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre nach Ziff. 1. für alle anderen Pflichtspiele seines Vereins gesperrt.
3. Die Kosten des Verfahrens in Höhe von 89,25 € (75,00 € Verfahrensgebühr zzgl. Umsatzsteuer (RLN Herren: 19 %, Sonstige: 7%)) trägt der Verein Lüneburger Sport-Klub Hansa von 2008 e.V.
Die Entscheidung über die Kosten und Gebühren beruht auf § 31 der Rechts- und Verfahrensordnung.
Bitte überweisen Sie die Gesamtsumme in Höhe von 89,25 € innerhalb von 14 Tagen nach Zugang dieses Schreibens an den Norddeutschen Fußball-Verband e.V. auf das u.a. Konto bei der Sparkasse Bremen.
Begründung:
Die Entscheidung beruht auf dem Sonderbericht des Schiedsrichters, der Stellungnahme des Vereins / des betroffenen Spielers, des Gegenspielers und Videoaufzeichnungen des Spiels.
Im Sonderbericht des Schiedsrichters heißt es:
“In der zweiten Minute der Nachspielzeit (90.+2) ahndete ich im Bereich des Mittelkreises, nach Meldung durch meinen SRA 1, Jannik Weinkauf, eine Tätlichkeit des Spielers Stefan Wolk (Nr. 8 – Lüneburger SK Hansa) und verwies den Spieler Wolk mit dem Zeigen der Roten Karte des Feldes.
Im Vorfeld der Tätlichkeit kam es zu einem fairen Luftzweikampf um den Ball zwischen dem Spieler Wolk und seinem Gegenspieler Gentrit Limani (Nr. 7 – Hamburger SV II). Bei diesem Zweikampf wurde keine Regelwidrigkeit durch mich festgestellt, sodass das Spiel nicht unterbrochen wurde. Unmittelbar im Anschluss dieses Luftzweikampfes gelangte der Ball zu einem Lüneburger Spieler, der durch ein Foulspiel eines Gegenspielers im Mittelkreis regelwidrig zu Fall gebracht wurde. Aus dieser Situation gelangte der Ball jedoch weiter zu einem Lüneburger Angreifer, der den Angriff fortsetzen konnte, woraufhin ich „Vorteil für LSK“ gewährte. Nach dem zuletzt genannten Foulspiel mit Vorteilsanwendung zeigte mir mein SRA 1 Jannik Weinkauf mit dem offenen Fahnenzeichen ein Vergehen im laufenden Spiel an, woraufhin ich die Vorteilssituation mit Pfiff unterbrach.
Im persönlichen Gespräch schilderte SRA Weinkauf mir, dass der LSK-Spieler Stefan Wolk nach dem Luftzweikampf – auf dem Boden liegend – seinem Gegenspieler Limani mit der flachen Hand ins Gesicht griff. Dieses Vergehen fand außerhalb meines Sichtfeldes statt und wurde im Gespann nur durch den SRA Weinkauf wahrgenommen.
Aufgrund dieses Vergehens verwies ich den Spieler Wolk mit dem Zeigen der Roten Karte des Feldes. Der Spieler Wolk reklamierte lautstark die SR-Entscheidung und verließ erst nach ca. zwei Minuten das Spielfeld. Ferner musste der Spieler Wolk wiederholt und unter Einbeziehung des Spielführers und Trainers aufgefordert werden, den Innenraum zu verlassen, da er sich nach Verlassen des Spielfeldes hinter dem Tor des Hamburger SV weiter im Innenraum aufhielt.
Das Spiel wurde mit einem direkten Freistoß für den Lüneburger SK Hansa fortgesetzt, da das Spiel aufgrund des Foulspiels gegen den LSK-Spieler im Mittelkreis unterbunden wurde und das Vergehen des Spielers Wolk erst nach dem genannten Foulspiel stattfand.”
Aufgrund der Einlassung des Vereins, der Angaben des beteiligten Gegenspielers sowie der Videosequenz der Spielszene wertet das Gericht das Vergehen zu Gunsten des betroffenen Spielers als unsportliches Verhalten. Beim Versuch beider Spieler, schnell aufzustehen und das Spiel fortzusetzen, hat der Spieler Wolk seinem Gegenspieler mindestens ins Gesicht gefasst mit einem, wie der Gegenspieler schreibt, “netten” Kommentar. Auch das Verhalten nach dem Platzverweis ist als unsportlich zu werten.
Ein unsportliches Verhalten ist mit einer Sperre von bis zu 2 Jahren zu ahnden.
Zu Gunsten des Spielers wurde gewertet, dass dieser bisher nicht einschlägig vorbelastet ist.
Unter Berücksichtigung aller Gesamtumstände, insbesondere der offensichtlich leichten Berührung, hält das Gericht eine Sperre von zwei Spielen für absolut ausreichend und angemessen, um auf das Vergehen zu reagieren.