Auf dieser Karte sieht man deutlich: Der geplante Sportpark (roter Punkt) ist vom eigentlichen Dorf Wendisch Evern weiter entfernt als Lüneburg mit den Stadtteilen Klosterkamp, Kaltenmoor und Hagen. Da der Acker an der Ostumgehung aber zufällig noch zum Gemeindegebiet Wendisch zählt, fällt die Entscheidung über die Baugenehmigung dort.
Foto: Landeszeitung/t&w

Der Lüneburger SK gibt nicht auf im Kampf um den Sportpark Ostheide. Dabei kommt jetzt starke und breite Unterstützung aus Wendisch Evern, wo die Entscheidung über die Baugenehmigung liegt. Der Bauingenieur Jens Werner aus Wendisch, parteiloser Beisitzer im örtlichen Bauausschuss, hat bei der Gemeindeverwaltung im Namen der Interessengemeinschaft Sportpark Ostheide den Antrag gestellt, die Einwohner des Dorfes über das Bauvorhaben des LSK in einem Bürgerbegehren abstimmen zu lassen.

Dieser Antrag ging an Wendisch-Gemeindedirektor Norbert Meyer und ist vom Verwaltungsausschuss bereits zugelassen worden. Jetzt haben Jens Werner und seine Mitstreiter aus Wendisch Evern sechs Monate Zeit, Unterschriften zu sammeln, damit es tatsächlich zu einem Bürgerbegehren kommt. Sie müssen zunächst mindestens zehn Prozent der rund 1500 Wahlberechtigten, also etwa 150, mit Name, Anschrift und Unterschrift vorlegen. Diese Unterschriften-Aktion hat bereits begonnen – mit sehr positiver Resonanz.

Wer unterschreiben möchte, kann sich direkt wenden an:

Jens Werner
Lüneburger Straße 10
21403 Wendisch Evern
Telefon (04131) 84433
Fax (04131) 85 26 27
Mail: jens@jens-werner-bauingenieur.de

Damit sich die Menschen in Wendisch Evern über die Argumente der Sportpark-Unterstützer informieren können, veröffentlichen wir hier den kompletten Antrag, den Jens Werner im Namen der Interessengemeinschaft Sportpark Ostheide gestellt hat. Dabei führt er noch einmal im Detail auf, warum die Einwände der Gegner nicht überzeugen und was für den Sportpark spricht.

Antrag eines Bürgerbegehrens gemäß § 32 NKomVG für die Vorhabenzustimmung zum Sportpark Ostheide

Sehr geehrter Herr Meyer,

hiermit beantrage ich als Bürger von Wendisch Evern, stellvertretend für die Interessengemeinschaft „Sportpark Ostheide“, gemäß § 32 NKomVG ein Bürgerbegehren, um Bürgerinnen und Bürger über eine Angelegenheit ihrer Kommune entscheiden zu lassen. Als meinen Interessenvertreter benenne ich Herrn André Müller, Fünfstücken 13, 21403 Wendisch Evern.

Anlass:

Anlass ist die 19. Ratssitzung der Gemeinde Wendisch Evern vom 26.11.2020 unter TOP 6: „Aussprache zum Sportpark Ostheide“. Wir mussten feststellen, dass eine zunächst positive Grundstimmung unserer Volksvertretung beeinflusst wurde durch massive Einwände einzelner Immobilien- und Grundstücksbesitzer bzw. Grundstücksbewirtschafter und der Eindruck vermittelt wurde, dieses sei Stimme und Wille der Einwohner Wendisch Everns.

Diese Einflussnahme führte zu einer derartigen Verunsicherung im Rat, dass dieser sich außerstande sah, eine klare und verantwortbare Entscheidung zu treffen in der Umgehensweise mit dem Projektvorhaben des Antragstellers.

Der Rat hat diese Frage zum Bürgerentscheid freigegeben.

Wir von der Interessengemeinschaft „Sportpark Ostheide“ sind der festen Überzeugung, dass eine Minderheit hier eine vorzeitige ablehnende Entscheidung herbeiführen wollte und die Mehrheit der Einwohner Wendisch Everns die gegenteilige Auffassung vertritt, dass das Projekt Unterstützung verdient und die notwendigen Untersuchungen gemäß § 15 Raumordnungsverfahren nach ROG in Eigenleistungen durch den Projektantragsteller eingeleitet werden sollten über den Landkreis Lüneburg. Sollte sich die Raumverträglichkeit durch die Landesbehörde bestätigen, soll in der weiteren Abfolge die Bauleitplanung mit F-Plan und B- Plan erfolgen über die Gemeinde Wendisch Evern mit 100-%-Kostenübernahme durch den Projektantragsteller.

Das Vorgenannte wird hiermit beantragt.

Sobald das Verfahren zugelassen ist, wird eine Unterschriftenliste erstellt und eingereicht. Diese wird nur die Wahlbürger Wendisch Everns erfassen mit Namen, Geburtsdatum, Anschrift und Unterschrift. Auf jeder Seite erscheint im Briefkopf die Antragsbezeichnung des Bürgerbegehrens in Kurzform und fortlaufende Nummerierung der Liste.

Diese lautet:
Ja, ich spreche mich für den „Sportpark Ostheide“ aus gemäß im Jahre 2020 veröffentlichter Präsentation bis zum heutigen Stand durch den Projektantragsteller und der Antragsbegründung nach § 32 NKomVG durch die Interessenvertretung „Sportpark Ostheide“

Der Bürgerantrag wird den Unterzeichnern vorab zur Kenntnis gegeben, die Unterzeichner bestätigen mit Unterschrift, den vollständigen Inhalt dieser Antragstellung zu kennen.

Wie dann für den Bürgerentscheid gemäß § 33 NKomVG der genaue Wortlaut zu fassen ist für eine Ja/Nein-Abstimmung durch Ankreuzen, bitten wir durch die Verwaltung vorzugeben.

Begründung des Bürgerbegehrens:

Die in der Ratssitzung von mir gestellten Fragen, aufgestellt am 25.11.2020 und nochmals anliegend, konnten durch den Bürgermeister durchweg im Einzelnen nur mit nein beantwortet werden.

Das heißt im Umkehrschluss:

1.

Das Gemeinwohl und das Gemeininteresse der Gemeinde Wendisch Everns ist nicht erschöpfend gegeneinander abgewogen worden, um zu einer verantwortbaren Entscheidung zu kommen.

2.

Andere Sportvereine aus Wendisch Evern und der SG Ostheide könnten Vorteile von dieser Einrichtung ziehen.

3.

Der Stadt Lüneburg können und werden durch die Einrichtung nicht Tür und Tor geöffnet und der Zugriff auf Wendisch Everner Flächen ist nicht möglich.

4.

Im Umkehrschluss kann die Gemeinde auch nicht mitbestimmen, wie die Stadt Lüneburg zukünftig das Stadtgebiet nördlich der Gemeindegrenzen nutzen wird.

5.

Der Standort lässt sich landschaftsplanerisch harmonisch in die Landschaft einfügen.

6.

Der Standort scheint aus raumordnungsplanerischer Sicht geeignet, dieses gilt es zu prüfen.

Als weitere Anlage ist auf einem Kartenauszug des Landkreises Lüneburg aus dem Geoportal die Gemeindefläche mit grüner Umrandung dargestellt und der Standort für den Sportpark rot markiert.

Die erweiterte Begründung des Bürgerbegehrens lautet wie folgt:

Durch den Sportpark besteht die Möglichkeit, eine „Vorzeigesportstätte“ zu errichten und mitzugestalten. Für Wendisch Evern und die umliegenden Mitnutzer der Mitgliedsgemeinden und natürlich für den Projektantragsteller selbst ist der Standort in bestmöglicher Lage ausgewählt worden mit optimaler Verkehrsanbindung zur Ostumgehung, in einer natürlichen Senke des Geländes gelegen.

Damit entsteht auch eine weitere Barriere zur Schnellstraße für die Wendisch Everner (und Bewohner aus Gut Willerding). Die Verkehrsbelastung ist damit gut regelbar.

Weiterhin ist in die Bewertung einzufließen, dass aufgrund der Tatsache, dass der Sportpark so günstig liegt auf Pachtflächen der Klosterkammer und ohne Verdienst der Gemeinde zufällig gerade noch in die Planungshoheit der Gemeinde fällt (siehe anl. Karte).

Wir reden sozusagen von einem Grenzgebiet zur Stadt Lüneburg am nördlichen Rand. Aus dieser Erkenntnis erwächst eine Mitverantwortung für das Gemeinwohl aller unserer umliegenden Nachbarn mit

  • den Mitgliedsgemeinden der SG Ostheide und
  • der Stadt Lüneburg

als freundschaftlich verbundene Nachbarn. Wir können nicht nachvollziehen und in der Sache zum Projekt keinen Zusammenhang herstellen zu dem von den Projektgegner aufgebauten Feindbild zur Stadt Lüneburg.

Die Stadt Lüneburg hat die große Strahlkraft, von der wir alle in dieser Region profitieren und dieses im Rahmen unserer Möglichkeiten fördern sollten. Wendisch Evern hat hier eine bedeutende zukunftsweisende Möglichkeit.

Wir sind uns sicher, dass der Sportpark ähnlich wie die einst von vielen gefürchtete Ostumgehung sich schon bald als großer Gewinn mit Weitblick für die Zukunft herausstellt für viele Sportbegeisterte und insbesondere den Breitensport Fußball. Unsere Nachbarn werden uns dankbar sein für mutige Entscheidungen.

Unsere Mitgliedsgemeinde Neetze wäre dann bald als momentaner Gastgeber für den Projektantragsteller wieder entlastet. Denn in Neetze entsteht gegenüber der Sportstätte (Jahn-Stadion) auf der anderen Straßenseite ein großes Neubau-Wohngebiet.

Abschließend sei noch auf drei Besonderheiten hingewiesen, die natürlich auch Beachtung bei den Befürwortern des Sportparkes fanden.

1.
Zusatzsportfläche am Ostrand des Sportvereins Wendisch Evern am Niendorfer Weg:

Hier ist aktuell durch den östlich angrenzenden Nachbarn als Landbesitzer angeboten worden, Freiflächen zu verpachten oder zu verkaufen.

Dieses Vorhaben steht nicht im Widerspruch zu dem Sportpark Ostheide, da nicht ver- gleichbar. Hier handelt es sich um mit einfachen Mitteln herstellbares Freigelände für einen Fußball-Trainingsplatz. Ob das Gelände insgesamt geeignet und raumordnungsplanerisch vertretbar und wie durch wen finanziert werden soll, ist bisher nicht bekannt.

Der Sportpark Ostheide hingegen wird kostenlos für die Gemeinde Wendisch Evern hergestellt und bietet ganz andere Möglichkeiten.

2.
Einzelstellung der Wohnsiedlung Gut Willerding:
Ja, Gut Willerding liegt näher am Sportpark als der eigentliche Dorfkern Wendisch Evern.

Ein Blick auf die anliegende Karte zeigt, dass Althagen und Klosterkamp (beides schon Stadtgebiet) sich in ähnlicher Lage und Abstand befinden.

Den Sportparkgegnern scheint das egal zu sein. Auch hier gilt eine Gesamtverantwortung gegenüber den Nachbarn. Es muss zudem in Erinnerung gerufen werden, dass das Gut Willerding vor etwa 20–25 Jahren noch ein Gutshof war. Ohne Einbindung der Einwohner Wendisch Everns wurde durch Immobilieninvestoren eine dorfuntypische Wohnsiedlung erschaffen außerhalb des Ortskernes.

Nach heutigen Raumordnungskriterien, die zunächst eine Innenverdichtung von Wohnraum anstreben, kann diese Wohnsiedlung diesbezüglich als raumordnungsplanerisch bedenklich angesehen werden.

Die Erschaffer dieser Siedlung haben sich über Gemeinwohl und Gemeininteressen hinweggesetzt und Tatsachen geschaffen mit der Folge, dass die Wohnsiedlung eine Sonderstellung einnimmt, ohne Infrastruktur und gefühlte räumliche Zugehörigkeit zum Dorf Wendisch Evern.

Wir Sportparkbefürworter bedauern das sehr, weil dies die eigentliche Problematik für die Siedlung darstellt.

Die Bedenken zum Sportpark sind aufgrund der näheren Distanz nachvollziehbar, aber und auch in Anbetracht der nördlichen Nachbarschaft in ähnlicher Position grundsätzlich kein begründeter Ablehnungsgrund.

3.
Grünflächenverlust
Die Sportparkgegner behaupten, es würde wertvolle Grünfläche verloren gehen. Tatsache ist, dass die vorgeplanten Sportparkflächen sich auf intensiv bewirtschafteter Landwirt- schaftsfläche befinden und durch andere Grünflächen, insbesondere dem bepflanzten Sicht- und Lärmschutzwall nach Süd-Ost (Nord-West-Windrichtung für Wendisch Evern) eine klare ökologische Aufwertung erfahren.

Die Gegner haben nie erwähnt, was auch Anwohner aus Gut Willerding bisher belastet. Durch die intensiv betriebene Landwirtschaft entstehen andersartige, nicht zu unterschätzende Belastungen durch gelegentliches erhebliches Staubaufkommen, Pflanzenschutz- und Wildkrautvernichtungsmittel, die durch den Sportpark wenigstens in Teilen nicht mehr in dieser Auswirkung möglich wären.

Der Sportpark vereinigt viele Gemeinwohlinteressen und kann auch eine ganz andere spätere und ungewollte Entwicklung der Flächen zumindest für die nächsten 99 Jahre nach Pachtvertragsabschluss verhindern.

Ich schließe die Begründung mit der Bitte, den Bürgerantragseingang und die Zulassung zu bestätigen und die bei der letzten Wahl festgestellte Zahl der Wahlberechtigten zu benennen.

Vielen Dank und freundliche Grüße

Jens Werner
(in Vertretung der Interessengemeinschaft Sportpark Ostheide)