Der LSK darf am Sonntag in Hannover und im folgenden Heimspiel gegen Rehden auch seine ungeimpften Spieler einsetzen. Hinweis: Der abgebildete Jonas Seidel (Nr. 9) ist geimpft.
Foto: Jürgen Poersch

Heute Vormittag kam die Entscheidung: „Landrat Jens Böther hat uns schriftlich mitgeteilt, dass auch die ungeimpften Regionalliga-Spieler des Lüneburger SK am Training und Spielbetrieb teilnehmen dürfen“, berichtet LSK-Schatzmeister Henning Constien. Bereits gestern hatte der Norddeutsche Fußball-Verband in einer schriftlichen Stellungnahme erläutert: Regionalliga-Spieler seien als Berufsfußballer einzustufen, somit den Profis der 1. bis 3. Liga gleichgestellt. Damit gilt ab sofort auch für die vierte Liga die 3G-Regelung, sodass Ungeimpfte mit einem aktuellen Test trainieren und spielen dürfen.

Damit ist die Unsicherheit der vergangenen Tage beendet, damit entspannt sich die personelle Notlage beim LSK zwei Tage vor dem Auswärtsspiel bei Hannover 96 II (Sonntag, 13 Uhr). Denn ohne die fünf Ungeimpften plus die verletzten Spieler hätte der LSK in Hannover und eine Woche später daheim gegen BSV Rehden kaum eine konkurrenzfähige Mannschaft aufbieten können.

Gute Nachricht: Impfbereitschaft wächst

LSK-Vorstand Henning Constien freut sich über die wachsende Einsicht bei den ungeimpften LSK-Spielern.
Foto: Jürgen Poersch

Der Personal-Engpass ist also zunächst abgewendet – doch wie geht es weiter mit den fünf ungeimpften LSK-Spielern?

„Wir sind mit allen ständig im Gespräch, sowohl unsere Trainer als auch der Vorstand. Einige Spieler, die bisher Bedenken hatten, haben sich jetzt das erste Mal impfen lassen“, freut sich Constien, „unser Ziel ist, dass alle Spieler im Kader bis zum Jahresende geimpft sind. Bis dahin und auch danach werden wir weiter einen immensen Aufwand an Testungen und Dokumentierung betreiben.“

Landrat Jens Böther (l.), hier bei einem früheren LSK-Besuch, hat bestätigt, dass der LSK seine ungeimpften Spieler einsetzen darf, weil sie Vertragsspieler sind. Neben Böther auf dem Foto (v. l.): LSK-Jugendvorstand Martin Wilke, LSK-Vizepräsident Alexander Diercks und Niedersachsens stellvertretender Ministerpräsident Dr. Bernd Althusmann.
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Der LSK-Vorstand bedankt sich beim Landkreis Lüneburg, vor allem bei Landrat Jens Böther und dem Ersten Kreisrat Jürgen Krumböhmer, für die konstruktive Zusammenarbeit und rechtzeitige Entscheidung.

Der Landkreis hatte dem LSK heute geschrieben:

„Hiermit wird bestätigt, dass Sie den Fußballsport berufsmäßig ausüben und daher nach § 28 b Infektionsschutzgesetz geimpft, genesen oder getestet sein müssen, um Ihren Sport ausüben.

Das bezieht sich auf den Spielbetrieb und das Training. § 8 b Abs. 4 Satz 2 der Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen gilt für Sie nicht, weil die bundesgesetzliche Regelung des § 28 b Infektionsschutzgesetz dieser landesrechtlichen Regelungen vorgeht. Dem Landkreis Lüneburg hat ein Nachweis vorgelegen, wonach Sie vom Lüneburger Sportklub Hansa von 2008 ein regelmäßiges Gehalt beziehen.

Nach der Bestätigung des Norddeutschen Fußball-Verbandes vom 02.12.2021 handelt es sich bei Spielern der Regionalliga Nord um Vertragsspieler im Sinne des § 8 Nr. 2 der DFB-Spielordnung, wenn sie Vertragsspieler sind. Vertragsspieler gelten als Berufssportler und üben daher beim Fußballspielen (Wettkampf und Trainingsbetrieb) eine berufliche Tätigkeit aus, sodass für sie die 3G-Regelung gilt.“

Das schreibt NFV-Präsident Schaffert

NFV-Präsident Ralph-Uwe Schaffert ist seit September im Amt. Der Richter im Ruhestand wohnt in Hildesheim.
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Am gestrigen Donnerstag hatte Ralph-Uwe Schaffert, neuer Präsident des Norddeutschen Fußball-Verbandes, den Regionalliga-Vereinen bereits geschrieben:

„Liebe Sportkameradinnen und Sportkameraden,

da in den letzten Tagen die Corona-Regelungen im Bereich der vier angeschlossenen Landesverbände geändert – überwiegend verschärft – worden sind und es ersichtlich zu Fragestellungen bezüglich des weiteren Spielbetriebes der Herren-Regionalliga Nord gekommen ist, sieht sich der Norddeutsche Fußball-Verband zu folgenden Erläuterungen veranlasst:

Nach Ansicht des NFV dürfte es sich bei der überwiegenden Zahl der Spieler der Regionalliga Nord um Vertragsspieler im Sinne des § 8 Nr. 2 der DFB-Spielordnung handeln. Vertragsspieler gelten als Berufssportler und üben daher beim Fußballspielen (Wettkampf und Trainingsbetrieb) eine berufliche Tätigkeit aus, sodass für sie die 3G-Regelung gilt.

Spieler der Regionalliga, die keinen Vertragsspielerstatus besitzen, sondern als Amateure gelten (vgl. hierzu § 8 Nr. 1 DFB-Spielordnung), üben hingegen keine berufliche Tätigkeit bei der Ausübung des Sports aus, sodass für diese Spieler die strengeren Regeln (2G bzw. 2Gplus) zur Anwendung kommen.

Da der Heimverein für die Einhaltung des jeweils geltenden Hygienekonzeptes verantwortlich ist, empfiehlt es sich, dass der Gastverein rechtzeitig vor Austragung des Spiels den Heimverein über den Status der von ihm eingesetzten Spieler (Vertragsspieler/Amateur) sowie den Status (geimpft, genesen, getestet) seiner Spieler und Offiziellen in Kenntnis setzt.

Bei Beachtung dieser Vorgaben ist zu hoffen, dass die bis zum 12./17.12.2021 angesetzten Partien ausgetragen werden können.“

Da alle 19 Akteure im Regionalliga-Kader des LSK Vertragsspieler sind, fallen sie unter die 3G-Regel, können also mit einem aktuellen Test gegen Hannover 96 II und BSV Rehden spielen.

In Hannover gilt 2G für Fans …

LSK-Spielobmann Thomas Wiebe ist in ständigem Austausch mit Hannover 96.
Foto: Jürgen Poersch

Noch ein Hinweis für Auswärtsfans des LSK: In Hannover gilt für Besucher des Spiels die 2G-Regelung. LSK-Spielobmann Thomas Wiebe berichtet nach Gesprächen mit den 96-Verantwortlichen: „Ich wurde ausdrücklich gebeten, darauf hinzuweisen, dass jeder Besucher seinen Impfnachweis und den Personalausweis für die Kontrolle bereithalten muss.“ 

… oder gibt es sogar ein Geisterspiel?

Außerdem hat Wiebe erfahren: „Hannover 96 muss noch entscheiden, mit welcher Zuschauerzahl das fast zeitgleiche Zweitliga-Spiel gegen den HSV stattfinden kann. Es kann sein, dass aufgrund der dortigen Zuschauerbeschränkung für unser Spiel keine Zuschauer zugelassen werden, um ein Abwandern der 96-Fans zum Spiel der Zweiten zu verhindern.“